Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26.Mai 2019




Vom 23. bis 26.Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum 9. Mal das Europäische Parlament.

 

In Deutschland haben am Sonntag den 26.Mai 2019, auch die hier lebende Unionsbürger, das Privileg ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament zu wählen. 


Wer darf wählen?


Wahlberechtigt in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen EU Mitgliedsstaaten, die Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben und 

  • mind. 18 Jahre alt sind
  • länger als 3 Monate in Deutschland oder einem der EU Mitgliedsstaaten und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde erfasst sind

Als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland wird einem in der Regel die Wahlbenachrichtigung bei Erfüllung dieser Voraussetzung etwa 6-4 Wochen vor der Wahl zugestellt.

 

WICHTIG: Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU Mitgliedsstaaten müssen die Eintragung in das Wahlverzeichnis zunächst erst beantragen. Dies gilt auch für im Ausland lebende Deutsche.

 

Termine und Fristen sind im Bundeswahlleiter veröffentlicht.

 

Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und muss sich somit entscheiden, ob er diese in Deutschland oder dem Herkunftsland abgibt.


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Quelle: Europäisches Parlament I Verbindungsbüro Deutschland